0

Coronavirus und Masken

Views: 963

image_pdfimage_print

Die Empfehlung/Verpflichtung Gesichtsmasken aufgrund der Coronaepidemie zu tragen, beruecksichtigt in keinster Weise die gueltigen Vorschriften bezueglich ihres Einsatzes. Da sie als Atemschutzgeraete in der Arbeitswelt seit Jahren eingesetzt werden, bestehen dazu Richtlinien, die sowohl die Tragedauer als auch die absoluten Kontroindikationen im Falle von Personen mit Herz-Lungenkrankheiten, Schwangeren, Kindern etc. regeln. Die Missachtung dieser Vorschriften und die voellig ungenuegenden Informationen bezueglich der potentiellen Risiken verbunden mit der Maske, setzt die Bevoelkerung einem schweren Gesundheitsrisiko aus.

Die zur zeit hinsichtlich der Coronapandemie empfohlenen Masken unterscheiden sich in:

  1. chirurgischer Mund-Nasenschutz: dieser dient dazu Personen, die mit dem Chirurgen und seiner Equipe in Kontakt kommen, vor derer biologischen Troepfchen aufgrund des Ausatmens zu schuetzen. Er dient nicht dazu, deren Traeger zu schuetzen, da die Einatemluft nur voellig unzureichend gefiltert wird.
  2. Atemschutzgeraete (z.B. FFP1, 2 etc.): deren Traeger werden vor Feinstoffpartikeln (auch Viren) in der Einatemluft geschuetzt. Sie werden grossflaechig in der Arbeitswelt eingesetzt zum Schutz vor schaedlichen Substanzen (Lackierer, Schweisser, Mediziner).

Das Tragen beider Maskentypen (auch die der sogenannten Community Masken, die vergleichbar mit dem chirurgischen Mund-Nasenschutz sind), ist nicht frei von zum Teil schweren Nebenwirkungen. So begrnzen Arbeitsvorschriften ihre Tragedauer (FFP1) auf 75 Minuten, mit einer Pause dann von 30 Minuten, und dies nur fuer nur vier Arbeitstage in der Woche. Arbeiter mit Herz-Lungenproblemen, Schwangere koennen fuer keine Arbeit eingeteilt werden, fuer die ein Maskentragepflicht besteht.

Diesbezueglich weist ein Report des European Centre for Disease Prevention and Control vom 28/05/20 bezueglich der Benutzung von Gesichtsmasken aufgrund der Coronaepidemie darauf hin, ihren Einsatzes zu ueberdenken. Dies aufgrund Mangels wissenschaftlicher Evidens bezueglich ihres Einflusses auf die Uebertragung, aufgrund der zweifelhaften Versorgungssituation und aufgrund der potenziellen Schaeden infolge deren Benutzung.

Auch das Roebert Koch Institut empfolh (anlaesslich der Vogelgrippenepidemie 2003-2009 mit 397 Todesfaellen in der ganzen Welt), waehrend Influenzazeiten fuer die Erkrankten das Tragen der chirurgischen Masken (sollte der Patient aufgrund seiner Erkrankung dies ertragen) und fuer des medizinische und Pflegepersonal die filtrierenden Halbmasken. Es wurde nie eine generelle Maskenpflicht in Betracht gezogen.

Dies, da die potentiellen Schaeden aufgrund der Masken verschiedener Natur sind:

  1. Beeintraechtigung der Lungenmechanik, kritisch bereits fuer gesunde Personen, aber besonders bei Personen mit Herz-Lungenerkrankungen, Kindern und Schwangeren aufgrund der erhoehten Lungenarbeit aufgrund zweier Parameter
  2. Erhoehung des Atemvolumens.

Das Atemvolumen (Ein und Ausatemluft) betraegt ungefaehr 500 cc, von denen 350 cc dem Luftaustausch dienen zu denen sich 150 cc als Todraum aufgrund der zuleitenden Atemwege summieren. Die Gesichtsmasken erhoehen diesen Todraum um circa 250 cc, weswegen eine Hyperventilation in der Groessenordnung von 50% notwendig ist.

  • Erhoehung der Atmungsdruckarbeit

Die fuer die Atmung verantwortlichen Muskulatur muss einen Druckgradienten erzeugen, um das Ein und Ausatmen zu ermoeglichen. Diese Druckarbeit entspricht in physiologischen Verhaeltnissen circa 0.5kPa. Die filtrierenden Masken, erzeugen einen Widerstand bis auf 7 kPa (im Falle der FFP3). Da das Coronavirus einen Durchmesser von wenig ueber 100 nm aufweist, ist eine Maske FFP3 notwendig. Diese erzeugt einen Ein- Ausatemluftwiderstand vergleichbar mit einer chronischen obstruktiven Lungenerkrankung, die auf laengere Zeit zum Lungenenphysem mit schwerwiegenden Spaetschaeden fuehrt.

Deswegen sind Masken in Personen mit Herz-Lungenleiden, Kindern und Schwangeren absolut kontraindiziert.

  • Beeintraechtigung der Lungenclearance:

Als Clearance wird generell die Faehigkeit eines Organes bezeichnet, Schadstoffe abzusondern. Unser Organismus verfuegt hauptsaechlich ueber vier verschiedene Ausscheidungswege: Urin, Kot, Schweiss und Ausatemluft. Wird einer dieser Wege unterdrueckt oder blockiert, hat dies fuer den Organismus auch letale Folgen.

Aufgrund der Masken kann sich die Ausatemluft nicht sofort in einem unendlichen Verteilungsvolumen aufloesen, sondern wird wieder dem Organismus zugefuehrt. Hiermit wird ein bestehendes Gleichgewichr gestoert, das von oberflaechlichen Entzuendungen der Lippen ueber die des Mundes bis hin in die tieferen Atemwege mit zum Teil schwerwigenden Konsequenzen fuehren koennen.

Schlussfolgerungen

Die derzeitigen Verordnungen bezueglich des Einsatzes der Masken bruecksichtigen in keinster Weise die Gefaehrdung durch ihren Einsatz. Viele verbinden haeufig allgemeine Symptome wie Kurzatmigkeit, Kopfweh, allgemeines Unwohlsein, Schlaflosigkeit, Augenbrennen etc. nicht mit dem Maskentragen.

Es gibt weit und breit keine Aufklaerung hinsichtlich der Risiken und Kontroindikatione bezueglich des Maskentragens (wo bleibt die Patientenaufklaerung?).

Das Arbeitsrecht wird ignoriert, Maskentragen wird zur Alltaeglichkeit in der Arbeitswelt, und keiner verteidigt die Arbeiter. Die Kinder werden ins Astma getrieben mit auf lange Dauer irreversiblen Schaeden, vorerkrankte Personen werden unnoetigt belastet, nicht zu sprechen von Schwangeren und von den potentiellen Schaeden fuer ihr ungeborenes Leben.

All dies ohne jeglicher wissenschaftlicher Basis.

Bibliographie

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/1011/benutzung-von-atemschutzgeraeten

https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/using-face-masks-community-reducing-covid-19-transmission

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ausgabe-122006/maske-ist-nicht-gleich-maske/

image_pdfimage_print

admin

Rispondi